Seit dem 01.01.2010 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle 2010 , welche Sie auf unserer Site einsehen und downloaden bzw. ausdrucken können. MIt dieser Neuordnung der Tabelle gehen leichte Veränderungen der Unterhaltsbeträge einher.
Das staatliche Kindergeld beträgt jetzt 184,00 € für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind das Kindergeld 190,00 €, ab dem vierten Kind 215,00 €.
Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld voll als Einkommen angerechnet, wodurch der noch zu zahlende Barunterhaltsanspruch sich aus dem - um das Kindergeld gekürzten Tabellenunterhalt - ergibt. Weiteres Einkommen des Kindes ist ebenso voll anzurechnen.
Befindet sich das Kind in einer Ausbildung ist vorweg ein Ausbildungsfreibetrag von 90,00 € abzusetzen und der Rest dann als Einkommen zuzurechnen.
zum 01.01.2011 ist die Düsseldorfer Tabelle erneut neu gefasst und die Unterhaltsbeträge angepasst. Der Bedarf für das volljährige Kind mit eigenem Wohnsitz wird demgemäß auf 670,00 € angehoben werden.
Der Selbstbehalt des erwerbstätigen wird auf 950,00 €, der Selbstbehalt des nicht erwerbstätigen Unterhaltpflichtigen wird auf 770,00 € angehoben werden. Die im Selbstbehalt berücksichtigten Wohnkosten werden künftig mit 450,00 € berücksichtigt werden. Duesseldorfer_Tabelle_2011