Wir haben Ihnen hier die Düsseldorfer Tabelle seit 2001 zusammengestellt.
Damit können Sie die Entwicklung der Unterhaltsbeträge nachverfolgen und auch die Umrechnung nach den verschiedenen Rechtsänderungen (einschließlich der jeweiligen Anpassungen des Kindergeldes und dessen Verrechnung) nachvollziehen. Die jeweiligen Tabellen können Sie downloaden und ausdrucken:
Düsseldorfer Tabelle 2001
DD Tabelle 2002 mit Kindergeldverrechnung
DD Tabelle 2003 mit Kindergeld 1 bis 3 Kind
DD Tabelle 2005 mit Kindergeld 1 bis 3 Kind
DD Tabelle 2007 mit Kindergeld 1 bis 3 Kind
Zum 01.01.2008 ist die Regelsatzverordnung außer Kraft getreten und an Stelle des "Regelsatzes" bzw. "Regelbetrages" ist der sogenannte Mindestunterhalt getreten. Daher sind die (alten) Unterhaltstitel entsprechend umzurechnen und damit der Rechtslage ab dem 01.01.2008 anzupassen.
DD Tabelle 2008 mit Kindergeld 1 bis 3 Kind
DD Tabelle 2009 mit Kindergeldverrechnung
Zum 01.01.2010 ist die neue Duesseldorfer Tabelle 2010 in Kraft getreten.
Gleichzeitig ist das staatliche Kindergeld erhöht worden sodass sich eine völlig neue Berechnung ergibt.
Das OLG Düsseldorf hat auch eine Tabelle zum Vergleich der Unterhaltsbeträge 2010 gegenüber 2009 erstellt: DD Tabelle im Vergleich 2010 zu 2009
Die durchschnittliche Steigerung des Kindesunterhaltes liegt bei ca. 13 %.