Wir haben Ihnen hier die Düsseldorfer Tabelle seit 2001 zusammengestellt - und ganz aktuell, die Düsseldorfer Tabelle 2011.
Damit können Sie die Entwicklung der Unterhaltsbeträge nachverfolgen und auch die Umrechnung nach den verschiedenen Rechtsänderungen (einschließlich der jeweiligen Anpassungen des Kindergeldes und dessen Verrechnung) nachvollziehen. Die jeweiligen Tabellen können Sie downloaden und ausdrucken:

Hier ist sie, die Neue: die Duesseldorfer_Tabelle_2011, gültig seit dem 01.01.2011.
-> Nach der aktuellen Pressemeldung des OLG Düsseldorf
gibt es im Jahr 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle; die Tabelle für das Jahr 2011 hat weiterhin Gültigkeit.
Duesseldorfer Tabelle 2010 gültig vom 01.01.2010 bis 31.12.2010.
Gleichzeitig wurde das staatliche Kindergeld erhöht, sodass sich eine völlig neue Berechnung ergab.
Das OLG Düsseldorf hat auch eine Tabelle zum Vergleich der Unterhaltsbeträge 2010 gegenüber 2009 erstellt:
DD Tabelle im Vergleich 2010 zu 2009
Die durchschnittliche Steigerung des Kindesunterhaltes liegt bei ca. 13 %.

DD Tabelle 2009 mit Kindergeldverrechnung

DD Tabelle 2008 mit Kindergeld 1 bis 3 Kind

Zum 01.01.2008 ist die Regelsatzverordnung außer Kraft getreten und an Stelle des "Regelsatzes" bzw. "Regelbetrages" ist der sogenannte Mindestunterhalt getreten. Daher sind die (alten) Unterhaltstitel entsprechend umzurechnen und damit der Rechtslage ab dem 01.01.2008 anzupassen.

DD Tabelle 2007 mit Kindergeld 1 bis 3 Kind

DD Tabelle 2005 mit Kindergeld 1 bis 3 Kind

DD Tabelle 2003 mit Kindergeld 1 bis 3 Kind

DD Tabelle 2002 mit Kindergeldverrechnung

Düsseldorfer Tabelle 2001